Gut zu wissen
Patienteninfo
Kostenübernahme für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung im benötigten Umfang. Hierzu ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung erforderlich. Diese erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Fachärztin.
Kostenübernahme bei privat Versicherten
Privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte benötigen eine ärztliche Verordnung, um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können. In der Regel übernehmen die Beihilfestellen und die privaten Krankenversicherungen die Kosten. Vor dem Beginn der Therapie sollten Sie sich aber bei Ihrer Beihilfestelle oder Ihrer privaten Krankenkasse erkundigen, ob und bis zu welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden.